Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Allen Vertragsabschlüssen, seien diese Lieferungen, Reparaturen oder sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsdienstleistungen und technischer Service, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
  2. Die AGB der Agentur fipps gelten ausschließlich. Entgegen stehende oder von den AGB der Agentur fipps abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur fipps hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB der Agentur fipps gelten auch dann, wenn die Agentur fipps in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB der Agentur fipps abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  3. Alle Vereinbarungen zwischen der Agentur fipps und dem Kunden sind schriftlich niederzulegen. Das gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
  4. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  5. Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Auskünfte der Agentur fipps verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Sie stellen ausdrücklich keine Zusicherungen oder Garantiezusagen dar und erfolgen stets unverbindlich und ohne Gewähr für ihre Richtigkeit, es sei denn dass diese ausdrücklich vertraglich anerkannt und schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Auftrag und Preise

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Agentur fipps „ab Werk“.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sie wird in aktuell geltender gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen im Voraus.
  4. Die Agentur fipps behält sich bei beauftragten Leistungen eine Änderung der Preise vor, wenn nach Abschluss des Vertrags oder nach Auftragserteilung, Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, sofern sich die Kosten durch bezogene Lieferungen und Leistungen Dritter ändern.
  5. Andere Preisänderungen als die nach Ziffer 4 werden mit angemessener Frist – mindestens vier Wochen – angekündigt. Widerspricht der Kunde einer Preisänderung, so steht der Agentur fipps das Recht zu, mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende, das Vertragsverhältnis vorzeitig durch schriftliche Kündigung zu beenden. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen, werden die Preisänderungen anerkannt.
  6. Sollte der kalkulierte Aufwand um mehr als 15 % abweichen, wird die Agentur fipps den Kunden darüber unverzüglich informieren. Abweichungen bis zu 15 % gelten als vom Kunden genehmigt. Bei größeren Abweichungen kann der Kunde vom Auftrag zurücktreten, muss aber die bereits geleisteten Arbeiten nach Aufwand bezahlen.
  7. Es gelten folgende Stundensätze falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde:
    • 95,- EUR für Programmierung und Support
    • 110,- EUR für Beratung und Konzeption
    • Ansonsten gilt der Stundensatz des Tarifvertrags für Designleistungen der Allianz deutscher Designer AGD, Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Version zugrunde.
  8. Bei stundenweiser Abrechnung gilt, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde:
    • Es werden mind. 10 Min. abgerechnet,
    • danach je angefangene 10 Min

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist die Agentur fipps berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB p.a. zu fordern. Falls die Agentur fipps in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen neben dem Verzugszinsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur fipps für jede Mahnung ein pauschales Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 10,00 verlangen.
  2. Bei Beauftragung werden 50 % Angebotssumme zur Zahlung fällig, falls nicht anders vereinbart.
  3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur fipps anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Erst mit Einlösung gilt die Zahlung als erfolgt.
  5. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit – sofort zur Zahlung fällig, wenn
    1. der Vertragspartner, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, sich mindestens auf 1/10 der Summe der fälligen Rechnungsbeträge beläuft;
    2. der Vertragspartner, der in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug ist, er seine Zahlungen einstellt, weitere Zahlungen verweigert oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt ist.
  6. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden nach Vertragsabschluss derart, dass eine Befriedigung der Ansprüche der Agentur fipps gefährdet erscheint, hat die Agentur fipps das Recht, vom Kunden volle Vorauszahlung, einen angemessenen Vorschuss oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht binnen angemessener Frist nach, ist die Agentur fipps berechtigt, ihre Leistungen einzustellen, solange der Kunden den Anforderung nicht nachkommt.
  7. Ist der Kunde im Verzug so ist die Agentur fipps berechtigt, ihre Dienste unverzüglich einzustellen, bis die Zahlung erfolgt ist. Die Einstellung der Dienste aus diesem Grund berechtigt nicht zur Kürzung der Rechnung.

§ 4 Design und Programmierungen

  1. Allen Design- und Programmieraufträgen liegt der Tarifvertrag für Designleistungen der Allianz deutscher Designer AGD, Steinstraße 3, 38100 Braunschweig, in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Version zugrunde, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
    Dieser Tarifvertrag kann auf Wunsch vom Kunden jederzeit bei der Agentur fipps eingesehen werden.
  2. Für vom Kunden zu verantwortende Arbeiten der Agentur fipps an Sonn- und Feiertagen wird ein Aufschlag von 100 % auf den zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültigen Stundensatz fällig.
  3. Alle von der Agentur fipps für den Kunden erstellten Desing- und Programmierarbeiten sind Eigentum der Agentur fipps. Der Kunde kann alle Arbeiten in der vereinbarten Art und Weise und dem vereinbarten Umfang nutzen. Nutzt der Kunde die Arbeiten über den vereinbarten Umfang hinaus oder in einer anderen als der vereinbarten Art, so ist er gegenüber der Agentur fipps zur Auskunft und Rechnungslegung verpflichtet. Die Agentur fipps kann, neben Schadensersatz, auch die übliche Vergütung für die über die Vereinbarung hinausgehende Nutzung verlangen.
  4. Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Nutzungsrechte als vereinbart: einfache, nationale Nutzung auf fünf Jahre im mittlerem Umfang.
  5. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Agentur fipps schriftlich bestätigt worden sind.
  6. Die Versendung aller Arbeiten erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden.

§ 5 Domains

  1. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren, jedoch ohne Gewähr, an die jeweils zuständige Registry (Domainvergabestelle) weitergeleitet. Die Agentur fipps kann keinen bestimmten Zeitrahmen für die Ausführung von Domainaufträgen garantieren, da diese Ausführung in der Hoheit der Registries liegt. Die Entgelte der Registries werden separat in Rechnung gestellt, sofern diese nicht bereits Bestandteil des Angebotes sind. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch das jeweils zuständige Registry bestätigt wurde.
  2. Weder die Agentur fipps noch die jeweils zuständigen Registries übernehmen eine Garantie oder Gewähr für die Zuteilung der bestellten Domainnamen. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden Vergaberichtlinien und Nutzungsbedingungen der jeweils zuständigen Registry, und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, -bedingungen und die Preisliste der DENIC e.G. (www.denic.de). Das direkte Vertragsverhältnis zwischen Domaininhaber und der DENIC ruht hinsichtlich der Zahlungspflicht des Domaininhabers, solange die Agentur fipps die Domainverwaltungsgebühren für den Kunden an die DENIC entrichtet. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Domainverwaltungsgebühr an Agentur fipps entrichtet.
  3. Die Agentur fipps registriert die Domains auf den Namen seiner Kunden. Der Kunde tritt daher als Domaininhaber in eine direkte Registrierungsvereinbarung mit der jeweils zuständigen Registry ein
  4. Der Domaininhaber ist allein dafür verantwortlich, dass seine Domains keine Rechte Dritter verletzen. Die Versendung von Spam-E-Mails über die bei uns registrierten Domains, sowie das Versenden von E-Mails unter Verschleierung der Absenderdaten, ist untersagt.
  5. Wird die Domain-Verwaltung gekündigt oder endet ein Vertrag durch Kündigung des Kunden oder durch Kündigung seitens der Agentur fipps, ist die Agentur fipps berechtigt eine Domain zum Ablauf der Domainlaufzeit zu löschen, sofern der Domaininhaber oder der administrative Kontakt nicht rechtzeitig vor Ablauf der Domainlaufzeit einen Antrag auf Providerwechsel (Transfer) zu einem anderen Provider gestellt hat. Stellt der Domaininhaber oder administrative Kontakt nicht rechtzeitig einen solchen Antrag auf Providerwechsel oder ist der Kunde für die Agentur fipps nicht erreichbar, so ist die Agentur fipps berechtigt, den Domaininhaber direkt zu kontaktieren um nachzufragen, ob eine Fortführung der Domainverwaltung oder ein Providerwechsel gewünscht wird.
  6. Ist der Kunde nach Beendigung des Vertrages nicht mehr erreichbar oder mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist die Agentur fipps berechtigt, die Domains auch vor Ablauf der Domainlaufzeit sofort in die direkte Verwaltung der jeweils zuständigen Registry zurückzugeben. Die Agentur fipps ist außerdem berechtigt, den Domaininhaber direkt zu kontaktieren um nachzufragen, ob eine Fortführung der Domainverwaltung oder ein Providerwechsel gewünscht wird.
  7. Der Kunde akzeptiert, dass Domainstreitigkeiten nach den Schlichtungsregeln der jeweils zuständigen Registry zu klären sind. Die Sprache der Schlichtungsregeln kann von der Vertragssprache abweichen und in der jeweiligen Landessprache veröffentlicht sein.
    Der Kunde akzeptiert, dass die Agentur fipps eine auf den Schlichtungsregeln gründende Entscheidung der Schiedsstelle Folge leisten muss. Dies kann eine Löschung, Sperrung oder eine Domainübertragung an eine dritte Partei bedeuten.
    Während eines Schiedsverfahrens, bzw. eines laufenden Gerichtsverfahrens über eine Domain und 15 Tage nach einer Entscheidung in diesen Verfahren, ist eine Domainübertragung nicht möglich. Es sei denn, der neue Inhaber ist ebenfalls an die Entscheidung des Verfahrens gebunden.
  8. Der Kunde akzeptiert die folgenden Richtlinien und Bedingungen:
    1. Inter-Registrar Transfer Policy (IRTP) - Der Kunde akzeptiert, dass ein Transfer erst nach 60 Tagen nach einer Domainregistrierung oder nach einem bereits abgeschlossenen Domaintransfer erfolgen kann.
    2. Expired Domain Deletion Policy (EDDP) - Der Kunde akzeptiert, dass, falls eine Domain nicht auf automatische Verlängerung eingestellt ist, die Laufzeit einer Domain mit Erreichen des Ablaufdatums endet. Der Kunde akzeptiert weiter, dass eine Domain nach der Löschung für weitere 30 Tage sich in der „Redemption Grace Period“ befindet und gegen Gebühr für den Domaininhaber wieder hergestellt werden kann.
    3. Whois Data Reminder Policy (WDRP) - Der Kunde akzeptiert, dass er für die Aktualität der Whois-Daten (Kontaktdaten einer Domain bei der jeweils zuständigen Registry) verantwortlich ist. Dies betrifft unter anderem die folgenden Angaben zur Domain:
      • Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefon und Telefax des Domaininhabers
      • Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefon und Telefax des administrativen Kontaktes
      • Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefon und Telefax des technischen Kontaktes
      • Name, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefon und Telefax des buchhalterischen Kontaktes
  9. Der Kunde akzeptiert, dass eine Unterlassung der Aktualisierung zum Verlust der Inhaberrechte an der Domain führen kann. Einmal pro Jahr wird dem administrativen Kontakt einer Domain eine E-Mail über den aktuellen Stand der gespeicherten Whois-Daten zur Überprüfung und Kontrolle gesendet.
  10. Der Kunde akzeptiert die erweiterten Registrierungsbedingungen: Advanced Registration Terms
  11. Der Kunde akzeptiert die Richtlinien und Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestellen.

§ 6 Verfügbarkeit der Internetservices

  1. Die Agentur fipps mietet zur Erbringung Ihrer Internetservices (Server) bei Dritten an oder beauftragt Dritte mit der weiteren Durchführung der Internetservices.
  2. Die beauftragten Unternehmen gewährleisten eine Verfügbarkeit der Services von mindestens 99 % im Jahresmittel der Vertragslaufzeit. Von der Ermittlung der Verfügbarkeit ausgenommen sind solche Betriebszeiten, welche für Wartungsarbeiten genutzt werden. Wartungszeiten sind auch solche Zeiten, in denen aus wichtigen Gründen, insbesondere der Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung des Datenschutzes u.ä. die Leistungen vorübergehend eingestellt und beschränkt werden müssen.
  3. Die Agentur fipps übernimmt keine Gewähr für Leistungsverzögerungen und / oder -einschränkungen aufgrund höherer Gewalt und für Ereignisse, die die Leistungen der Agentur fipps wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall der Kommunikationsnetze und Gateways, Störungen im Bereich der Dienste der Deutsche Telekom AG usw., auch wenn sie bei den Lieferanten oder Unterauftragnehmern oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern der Agentur fipps eintreten und außerhalb des Einflussbereiches der Agentur fipps liegen, d.h. nicht auf das Verschulden der Agentur fipps zurückzuführen sind.
  4. Die Agentur fipps wird Leistungsstörungen unverzüglich an beauftragte Dritte melden. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, die Agentur fipps diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung). Für die Beseitigung der Störungen ist der beauftragte Dritte verantwortlich.

§ 7 Veröffentlichte Inhalte und Missbrauch

  1. Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Vertragspartner die Agentur fipps von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Vertragspartner stellt die Agentur fipps hinsichtlich der veröffentlichten Inhalte, überlassenen Daten und der Nutzung unserer Services von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  2. Der Vertragspartner ist insbesondere verpflichtet, die Dienste der Agentur fipps nicht missbräuchlich zu nutzen, d.h. insbesondere keine Informationen / Inhalte anzubieten oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen, welche:
    • rechts- oder sittenwidrig sind,
    • pornographisch i.S.d. Strafgesetzbuches sind,
    • den Krieg verherrlichen,
    • geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen,
    • das Ansehen der Agentur fipps bzw. das ihrer Mitarbeiter und Leistungen schädigen können.
  3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder mehr als 30 E-Mails pro Minute zu versenden.
  4. Nach den Bestimmungen des Telemediengesetzes ist die Agentur fipps gesetzlich verpflichtet und berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte zu sperren. Die Agentur fipps kann die Sperrung solange aufrechterhalten wie die Rechtsverletzung und / oder ein Rechtsstreit hierüber andauert und / oder der Kunde auf andere Art und Weise den Beweis für die Unbedenklichkeit oder Zulässigkeit der Inhalte oder Maßnahmen erbringt. Sollten die Agentur fipps aufgrund Gesetz oder Rechtsprechung zu weitergehenden Maßnahmen verpflichtet sein / werden, werden diese im erforderlichen Maß zur Beseitigung der Beeinträchtigung der Rechte Dritter oder der Allgemeinheit ergriffen. Vergütungsansprüche der Agentur fipps bleiben auch bei einer Sperrung oder vergleichbaren Maßnahmen bestehen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigungsbestimmungen

  1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag bei Laufzeitverträgen mit dem Kunden nichts Abweichendes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 15 Tage zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder dem laufenden Vertragsjahr, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Ziffer 1 unberührt. Insbesondere eine Obliegenheitsverletzung nach § 6 sowie ein Verstoß gegen die Domainrichtlinien der jeweiligen Vergabestellen oder die Angabe von falschen Daten bei Vertragsabschluss oder Domain-Registrierung sowie die Unerreichbarkeit des Vertragspartnern über die bekannt gegebenen Daten oder die Nichtzahlung von angeforderten Vorschüssen berechtigen die Agentur fipps zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
  3. Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Wervertrags kann die Agentur fipps abweichend von § 649 BGB15% des Auftragsvolumens für Aufwendungen und entgangenen Gewinn geltend machen. Der Anspruch steht der Agentur fipps nicht zu, wenn der Vertragspartner nachweist, dass der der Agentur fipps nach § 649 BGB zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 9 Haftung und Schadensersatzansprüche

  1. Sämtliche Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind auf die Höhe des jeweiligen Betrags in der entsprechenden Position der Rechnung, maximal aber auf den Betrag der entsprechenden (Teil-) Rechnung beschränkt, abzüglich der Kosten, die durch die Inanspruchnahme Dritter entstanden sind. Statt Minderung, Wandlung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung gilt Nachbesserung als vereinbart.
  2. Die Agentur fipps haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Die Agentur fipps haftet in keinem Fall für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der durchgeführten Werbemaßnahmen. Es ist alleinige Aufgabe des Kunden, die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Maßnahmen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Die Agentur fipps ist dazu nicht verpflichtet.
  4. Gibt die Agentur fipps nach ihrem Ermessen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden Aufträge an Dritte weiter, so haftet sie nur bei grob fahrlässig unsorgfältiger Auswahl des Dritten. Im Übrigen sind alle Ansprüche ausgeschlossen (§ 278 Satz 2 BGB). Auf Wunsch tritt die Agentur fipps sämtliche Ansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab.
  5. Eine Haftung für von der Agentur fipps nicht zu vertretende Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks, für Übermittlungsstörungen in Kommunikationsnetzen ist ausgeschlossen. Für indirekte Schäden und solche wegen entgangenen Gewinns übernimmt die Agentur fipps nur dann die Haftung, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht ergeben, d.h. wegen der Verletzung einer sich aus der Leistungs- / Servicebeschreibung für die Agentur fipps ergebenden Pflicht.
  6. Die Schadensersatzansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – binnen eines Jahres ab Schluss des Jahres der Kenntnis von dem schadensstiftenden Ereignis.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Die Agentur fipps ist berechtigt, Verträge mit allen Rechten und Pflichten ohne Zustimmung des Vertragspartners durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen.
  2. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Stand: 19.08.2021

Weitere Richtlinien und Informationen zur Domainregistrierung haben wir auf einer gesonderten Seite zur Verfügung gestellt.

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